Beförderungsbedingungen
1. Tickets bzw. Gutscheine
Mit der Bezahlung des vereinbarten Tarifs haben Sie mit dem
Luftbeförderungsunternehmen K & K Wamser einen Beförderungsvertrag
abgeschlossen und sind mit den Beförderungsbedingungen einverstanden.
Sie bekommen von uns einen Gutschein zugeschickt, der ab dem Zeitpunkt der
Ausstellung 1 Jahr gültig ist. Durch Vorlage des erworbenen Gutscheins wird
kurz vor dem Start ein Ticket ausgestellt. Es werden nur Passagiere befördert,
welche beim Start ein gültiges Ticket vorweisen können. Gutscheine und
Tickets können nicht in bar abgelöst werden.
2. Terminvereinbarung
Voraussetzung einer Ballonfahrt ist eine rechtzeitige Terminvereinbarung,
wobei der Kunde seinen Wunschtermin mitteilt. Der Kunde hat ca. 1,5 – 2
Stunden vor der vereinbarten Treffzeit unter der Tel. Nr. 0664 2340792 bei
Fr. Karin Wamser anzurufen und abzuklären, ob die Ballonfahrt aufgrund der
Wetterbedingungen stattfinden kann.
3. Termin – Storno
Bei Stornierung der Fahrt durch den Passagier bis 2 Tage vor Fahrtantritt wird
eine Stornogebühr von 15 % des Fahrpreises verrechnet. Innerhalb von 2 Tagen
kann die Fahrt nicht mehr storniert werden. Nichterscheinen, nicht
rechtzeitige Absage oder zu spät kommen des Passagiers führen zum ersatzlosen
Verlust der Gültigkeit des Tickets bzw. Gutscheins.
Sollte aus Wettergründen die Ballonfahrt nicht stattfinden, wird ein neuer
Termin vereinbart.
Die Ballonfahrt wird nur dann durchgeführt, wenn die Wetterbedingungen einen
gefahrlosen Start, Fahrt und Landung zulassen. Die Entscheidung darüber
trifft nur der verantwortliche Pilot des Luftfahrzeuges.
Schadensersatzansprüche wegen Absage des Starts durch das Luftfahrtunternehmen
sind ausgeschlossen.
4. Fahrtdauer
Die Fahrtdauer beträgt im Normalfall ca. 1 - 1,5 Stunden. Diese Zeit kann
aufgrund verschiedener Umstände variieren. Sollten Gründe, die nicht in der
Verantwortung des Luftfahrtunternehmens liegen, eine kürzere Fahrtzeit
bedingen, gilt die Fahrt als vertragsgemäß erfüllt. Sollten die Anweisungen
des Piloten während der Fahrt nicht beachtet werden, kann die Fahrt frühzeitig
abgebrochen werden und gilt als vollständig konsumiert.
5. Gesundheit
Das Luftfahrtunternehmen bzw. der Pilot ist vor Fahrtantritt über
gesundheitliche Einschränkungen oder Vorkommnisse zu informieren (z.B. Herz-,
Kreislauferkrankungen, Asthma, Wirbelsäulenschäden, Operationen, Osteoporose,
psychische Erkrankungen, etc.). Bei einer Schwangerschaft ist von einer
Ballonfahrt abzuraten, da bei einer Landung unter Umständen stärkere Stöße
auftreten können. Im Zweifelsfall muss eine Rücksprache mit dem behandelnden
Arzt erfolgen.
6. Verweigerung der Beförderung
Das Luftfahrtunternehmen bzw. der Pilot kann die Beförderung verweigern wenn
- der Verdacht auf Alkohol- oder Drogenkonsum besteht
- der Passagier geistig nicht zurechnungsfähig scheint
- die Kleidung nicht entsprechend ist
- den Anweisungen des Piloten oder seines Hilfspersonals nicht
folgegeleistet wird
- ein Ticket oder Gutschein sichtlich unrechtmäßig erworben wurde
- der vereinbarte Fahrtpreis nicht vollständig bezahlt wurde
7. Kleidung
Passende Kleidung für eine Ballonfahrt ist, was sie an diesem Tag, bei diesem
Wetter, zu einer Wanderung anziehen würden. Im Winter empfiehlt sich der
sogenannte „Zwiebellook“, also mehrere schichten Kleidung, die einerseits
Wärme speichern und andererseits schichtweise abgelegt werden können.
Grundsätzlich ist flaches, festes Schuhwerk, lange Hosen und Oberteile mit
langen Ärmeln zu wählen. Da die Landung des Ballons meistens auf einem Feld
oder einer Wiese erfolgt, sollte die Kleidung robust und schmutzunempfindlich
sein.
8. Rauchverbot
Während der Startvorbereitungen, an Bord des Ballons und bis zur sicheren
Verwahrung des Ballons ist striktes Rauchverbot.
9. Haftung
Die Haftung des Luftfrachtführers richtet sich nach dem bestehenden
Luftfahrtgesetz. Eine Haftung für Gepäck, Foto- und Filmgeräte wird nicht
übernommen. Bei Mitnahme ist der Passagier selbst für die stoßsichere
Verwahrung während der gesamten Fahrt verantwortlich.
Das Luftfahrtunternehmen K & K Wamser haftet nicht für Schäden, die aus
Befolgung geltender Rechts- und Flugbestimmungen, behördlicher Vorschriften
oder Anweisungen oder aus mitwirkendem Verschulden des Passagiers herrühren
und auch nicht für Schäden die am Weg zum oder vom Ballon entstehen. Jeder
Passagier ist während der gesamten Fahrt (an Bord des Luftfahrzeuges und beim
Ein- und Aussteigen) versichert. Das Luftbeförderungsunternehmen haftet nach
der für den gewerblichen Luftverkehr geltenden Haftungsordnung des Warschauer
Abkommens in der Fassung des Haager Zusatzprotokolls, und nach den in
Österreich für die gewerbliche Personenbeförderung gesetzlich festgelegten
Haftungshöchstsummen. Dies Haftungsordnung findet für alle Luftbeförderungen
Anwendung, auch wenn diese nicht international im Sinne des Abkommens sind.
10. Versicherung
Passagierhaftpflicht bis € 365.000,00 für den Fall der Tötung oder Verletzung
eines Fluggastes
Fluggast-Unfall je Fluggast bis € 40.000,00 für den Fall der Tötung oder für
dauernde Invalidität. Soweit dem Geschädigten aus der Unfallversicherung
geleistet wird, erlischt sein Anspruch auf Schadenersatz § 164 (3) LFG
Bis € 3.000,-- für Sachschäden (Reisegepäck und Obhutsgepäck)
11. Schadenersatz
Insoweit dem Geschädigten Schadenersatz aus einer für das Luftfahrzeug
gesetzlich vorgeschriebenen Unfallversicherung geleistet wird, erlischt sein
Anspruch auf diesen. Schadensfälle und Verletzungen sind dem Piloten und dem
Luftfahrtunternehmen unverzüglich mitzuteilen.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
ist der Firmensitz des Luftfahrtunternehmens.